Ordnungswidrigkeitenstrafrecht
Rechtsanwaltskanzlei für Ordnungswidrigkeitenrecht in Augsburg
Ein Bußgeldbescheid muss nicht das letzte Wort sein. Eine Vielzahl der verschickten Bußgeldbescheide in Deutschland ist fehlerhaft. Hier geht es darum, möglichst von Anfang an dafür zu sorgen, dass Sie sich im Ermittlungsverfahren nicht selbst belasten.
Fehler zu Verfahrensbeginn lassen sich später nicht wieder korrigieren. Insbesondere wenn ein Betroffener beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist oder schon viele Punkte im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen sind, ist es wichtig, jede Möglichkeit auszuschöpfen.
Auch nach einer Verurteilung gibt es Möglichkeiten, eventuelle Sperrzeiten zu verkürzen oder das Verfahren für Sie günstig zu beeinflussen. Wir beraten Sie gerne, auch im Hinblick auf MPU-Untersuchungen oder verkehrsmedizinische Begutachtungen.