Strafrecht – Strafverteidigung
in Augsburg
Strafverteidiger Augsburg – Allgemeines zum Straf- & Ordnungswidrigkeitenrecht:
Jeder, der einmal mit strafrechtlichen Ermittlungen gegen die eigene Person konfrontiert ist, erlebt das Verfahren als große psychische und physische Belastung. Die Unsicherheit, die Angst Fehler zu machen, verunsichern viele Betroffene sehr und verleiten sie dazu, ihre Rechte nicht optimal zu nutzen.
Hier setzt unsere Aufgabe als Strafverteidiger an. Unser Bestreben ist zunächst auf die optimale Beratung des Mandanten gerichtet. Hierzu zählt vor allen Dingen in möglichst frühem Verfahrensstadium gemeinsam mit den Mandanten eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln und gegenüber den Ermittlungsbehörden standhaft und zielstrebig zu verfolgen.
Ganz entscheidend: Unüberlegte Angaben sind stets gefährlich. Reden Sie sich nicht um Kopf und Kragen. Kontaktieren Sie daher immer einen Verteidiger, wenn Sie als Beschuldigter/Beschuldigte vernommen werden sollen. Sie haben das Recht dazu. Weder Polizei noch Staatsanwalt oder Richter darf Ihnen die Kontaktaufnahme mit einem Verteidiger verwehren. Nutzen Sie das wichtigste Recht, welches Ihnen die Strafprozessordnung an die Hand gibt. Schweigen Sie zunächst zur Sache und machen Sie erst Angaben, nachdem Sie fachkundig beraten wurden. Es ist Ihr gutes Recht! Machen Sie davon Gebrauch!
Natürlich stehen wir jedem Mandanten durch das ganze Verfahren hindurch mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich helfen wir auch Angehörigen von Mandanten mit praktischen Ratschlägen bei Verhaftung und Untersuchungshaft.
Als spezialisierte Kanzlei bieten wir eine strafrechtliche Betreuung auf allen Gebieten des Strafrechts wie etwa Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht und sowie im allgemeinen Strafrecht an.
Wir verteidigen Sie in allen Instanzen, selbstverständlich auch in Berufungs- und Revisionsverfahren.
Strafverteidigung in Augsburg – RECHTSANWÄLTE KÜHN:
Strafverteidigung hat viele Gesichter. Nicht immer ist es weise, sich “stur“ zu stellen. Wir beraten Sie umfassend und zeigen Ihnen auf, welche Ergebnisse zu erzielen sind. Ob dann im Konsens mit den Ermittlungsbehörden Einlassungen erfolgen oder ob konsequent und hart für Ihre Rechte gestritten wird, entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen anhand der Umstände Ihres Falles.
Eines ist jedoch immer klar: Ihre Vorstellungen und Ziele sind für uns maßgebend. Wir suchen den Streit mit den Ermittlungsbehörden nicht um jeden Preis, gehen ihm aber auch nicht aus dem Weg, wenn es in Ihrem Interesse notwendig ist. Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden, wir stehen stets an Ihrer Seite.
Vorfeldberatung:
Strafrechtliche Beratung ist nicht nur dann sinnvoll, wenn bereits Ermittlungsverfahren eingeleitet sind. Wir beraten Sie auch im Vorfeld, analysieren strafrechtliche Risiken etwa bei wirtschaftlichen Vorhaben und erstellen gemeinsam mit Ihnen Compliance-Konzepte für Ihr Unternehmen.