Rechtsanwälte für Verkehrsrecht Augsburg

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Anwalt für Verkehrsrecht in Augsburg: Kühn Rechtsanwälte

Im Bereich des Verkehrsstrafrechts geht es um Straftaten, die im Straßenverkehr begangen worden sind. Darunter fallen alle Fahrten mit dem PKW, dem Fahrrad oder – neu – auch mit dem E-Roller unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Aber auch eine Nötigung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Fahren ohne Fahrerlaubnis fallen darunter. 

Bei einer wirksamen Verteidigung im Bereich des Verkehrsstrafrechts gilt ebenfalls der Grundsatz: Schweigen ist Gold! Angaben gegenüber der Polizei lassen sich später nicht mehr, oder nur schwer korrigieren.

VERKEHRSUNFALLRECHT:

Hier geht es um die Regulierung von Verkehrsunfällen und um die Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen der Geschädigten gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Reparaturkosten, Wertminderung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden sind hier die Stichworte. Die Versicherungen kürzen erfahrungsgemäß oft erheblich, solange kein Rechtsanwalt eingeschaltet ist.

FÜHRERSCHEINRECHT:

Im Anschluss an ein Strafverfahren schließt sich oft das Verwaltungsverfahren an. Die Fahrerlaubnisbehörde will die Fahrerlaubnis entziehen oder die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verweigern. Oft wird hierbei eine MPU gefordert; wir beraten Sie gerne hinsichtlich Erforderlichkeit, Voraussetzungen und Durchführung einer MPU.

Wichtig ist es auch hier, zunächst keine Angaben zu machen. Hinweise zu Trinkgewohnheiten oder der Einnahme von Betäubungsmitteln nutzen die Behörden gerne, um stichhaltige Argumente für einen Entzug der Fahrerlaubnis zu finden.